Homepage e-rent.de MWZ im Rheinland, Dr. Wirth Immobilien KG   
Mitwohnzentrale im Rheinland - Möblierte Wohnungen Angebote in Bonn, Koeln, Duesseldorf
Möblierte Mietwohnungen in Köln, Bonn und Düsseldorf
WOHUNGSANGEBOTE 
 MIETER-INFO 
STADT-INFOS
MWZ IM RHEINLAND
VERMIETER-INFO
EXTRA

- Wohnungen suchen -
   Angebote in Bonn                 
   Angebote in Köln                  
   Angebote in Düsseldorf      
- Mieter Infos -
   General Info                           
   Vermittlungsauftrag            
   AGBs / Gebühren                  


 english version - furnished apartments
english version


 
Mo-Fr von 9:00-19:00

Bonn0228-659195
Köln0221-2584000
Düsseldorf  0211-9385056


Allgemeine Geschäftsbedingungen     


§ 1 Verbot von Bearbeitungsgebühren

Bis zur erfolgreichen Vermittlung (Abschluß des Miet- bzw. Wohnraumüberlassungs-Vertrags) sind die Leistungen der Mitwohnzentrale gebührenfrei (gem. § 3 Abs. 2 und 3 Wohnraumvermittlungs-Gesetz).

§ 2 Vermittlungsgebühren

Die Berechnungsgrundlage ist die Rechtsnatur des vermittelten Mietvertrages. Hierbei gilt: Jedes Mietverhältnis auf unbestimmte / offene Dauer kostet 1,5 MM zzgl. MWSt. Aus Kulanzgründen sowie aus Rücksichtnahme auf Kunden mit kürzeren Mietdauern bieten wir diesen eine Abrechnung nach Raten an. Die Ratenstaffel basiert auf der Länge der tatsächlichen Mietdauer. Als Abrechnungsgrundlage dient somit die de facto Mietdauer.

bis  1 Monat  25% einer Monatsmiete (zzgl. MWSt)
bis  2 Monate  40%
bis  3 Monate  55%
bis  4 Monate  70%
bis  5 Monate  85%
bis  6 Monate 100%
bis  7 Monate 110%
bis  8 Monate 120%
bis 10 Monate 135%
bei längerer Dauer 150%

Die 1,5 MM definieren das obere Maximum.

Das Ratenangebot der Zeitstaffel wird in folgenden Fällen revidiert und zugunsten der Regelung über die Pauschalprovision von 1,5 MM zzgl. MWSt ersetzt: Betrugsversuch, falsche oder irreführende Angaben über das Mietverhältnis, nicht erfolgte Zahlung bei Einzelraten (siehe § 7.), der offenkundige Versuch mit Hilfe der Ratenvereinbarung Zahlungen zu verzögern, falsche oder unterbliebene Rückmeldung (siehe § 3.) einer erfolgreichen Vermittlung.

Die Ratenpflicht der Zeitstaffel endet mit der Dauer des tatsächlichen Mietverhältnisses.

Grundlage der Berechnung ist in allen Fällen die Miete, die der Anbieter der MWZ im Rheinland als monatliches Entgeld angegeben hat (sei es in Form einer Kalt-, Warm-, Bruttokalt- oder Pauschalmiete).

Im Falle von Fremdenverkehrs-Vermittlungen (=Überlassung unter 1 Monat) beziehen sich die 25% (zzgl MWSt) nicht auf eine Monats-Miete, sondern nur auf die tatsächlichen Kosten der Überlassung.

§ 3 Mitteilungspflicht

(a) Mitteilungspflicht bei erfolgreicher Vermittlung: Kommt durch die Vermittlung (bzw. durch den "Nachweis der Gelegenheit..." etc.) der MWZ ein Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Mieter zustande (sei es durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung), so ist diese sofort zu unterrichten.
Bei Verletzung der Unterrichtungsklausel kann die MWZ den Kunden zur Information verpflichten (Bundesgerichtshof, 1990). Unkosten, die ihr durch den Verstoß gegen die Anzeigepflicht entstehen, werden hierbei in Form des Schadensersatzes für unnötige Recherchen geltend gemacht. Eine Pflicht zur Kosten-Begrenzung für die MWZ existiert hierbei nicht. Insofern können alle Forderungen umgelegt werden, die in der Verfolgung einer konkreten Recherche entstanden sind (konkret: auch die Ansprüche von gewerblichen Recherche-Diensten).
(b) Mitteilungsfrist: Es gilt eine Mitteilungsfrist von 3 Werktagen (ab Datum der Klärung des entsprechenden Vorgangs).

§ 4 Fälligkeit / Vermittlungsgebühr

Die Vermittlungsgebühr wird im Fall der Vertragsvereinbarung zwischen Anbieter und Mieter fällig. Die Fälligkeit der Zahlung ergibt sich mit Vertragsabschluß (nicht nach dem Datum des faktischen Vertragsbeginns).

§ 5 Gleicher Anbieter - anderes Objekt

Aufgabe der MWZ ist nicht der Nachweis eines bestimmten Objekts, sondern der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluß (Bundesgerichtshof, 1991). Dementsprechend gilt der Provisionsanspruch auch dann, wenn der Vertrag über ein alternatives Objekt des Vermieters/Anbieters geschlossen wird.
Die Höhe der Provision wird dabei im Ausgang von der Beschaffenheit des wahrgenommenen Angebots bestimmt.

§ 6 Pflicht zur Verschwiegenheit

Der Kunde verpflichtet sich, die von der MWZ erhaltenen Angebote nicht an Dritte weiterzuleiten. Bei unbefugter Weitergabe haftet er der Mitwohnzentrale im Zuge des Schadensersatzes (Bundesgerichtshof, 1987). Die Höhe der Haftung entspricht der Vermittlungsprovision für das weitergegebene Angebot.
Ausgenommen sind Stellvertreter-Aufträge zugunsten einer anderen Partei. Die ensprechende Weitergabe beschränkt sich jedoch strikt auf die Person/Personen, zugunsten derer die Vermittlung beauftragt wurde. In diesen Fällen haftet der formelle Auftraggeber (Firma, Eltern, Behörden etc.) jedoch zusätzlich für die Einhaltung der entsprechenden Klausel auch durch zitierte Person/Personen (Mitarbeiter, Kinder, Antragsteller etc.) Weiterleitende Personen (insbesondere: juristische) haften nicht in Bezug auf einen bestimmten Dritten, sondern für alle durch die Weiterleitung verursachten Verträge.

§ 7 Verlängerungen

Für Mietverträge auf unbestimmte Dauer / offene Mietverträge gilt: Zeitliche Ausdehnungen sind naturgemäß nicht als Zweitverträge zu werten, sondern als Möglichkeiten innerhalb des zugrundeliegenden Mietvertrags.

Wird hierbei die Ratenstaffel nach der de facto-Mietdauer in Anspruch genommen, so sind Verlängerungen erst kostenfrei, wenn die Provision des zugrundeliegenden Vertrags in vollem Umfang bezahlt wurde. Teilzahlungen auf vergangene Monate sind dementsprechend lediglich als Ratenzahlungen auf ebendiese Provision zu verstehen.

Wie in § 2. bereits erwähnt, erfolgt die Abrechnung nach der Rechtsnatur des Mietvertrags sofort (= 1,5 MM zzgl MWSt), wenn Zahlungen von Folgeraten nach Maßgabe der Zeitstaffel unterbleiben.

§ 8 Fotografische Illustration

Durch die Illustration via Bildmaterial verläßt die MWZ die Ebene des Nachweis- bzw. Vermittlungsmaklers nicht. Etwaige Ansprüche, die sich auf falsche Zuordnung von Bildmaterial bzw. mögliche Differenzen zwischen Bild und aktuellem Zustand des entsprechenden Objekts stützen, sind daher ausgeschlossen.
Der Kunde ist in jedem Fall angehalten, sich unabhängig von der fotografischen Darstellung Gewißheit über die Beschaffenheit des Objekts zu verschaffen (Nachfragen beim Anbieter, Direktbesichtigung etc.).


MWZ im Rheinland, Dr. Wirth Immobilien KG
HR Register/Köln HR A 14601



MWZ im Rheinland, Dr. Wirth Immobilien KG : Impressum  -   mail: e-rent@e-rent.de     mail: webmaster     made by: DB-Design